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Kindesanerkennung durch letztwillige Verfügung

Kindesanerkennung durch letztwillige Verfügung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Kindesanerkennung durch letztwillige Verfügung

Mit öffentlich beurkundeter letztwilliger Verfügung vom Mai 2019 widerrief C. bisherige letztwillige Verfügungen. Sodann hielt er u.a. fest, er hinterlasse als gesetzliche Erben voraussichtlich seine Nachkommen, namentlich A., D. und B. Für denjenigen Teil, über den er frei verfügen könne, setze er seinen Neffen E. als Erben ein. Sämtliche genannten Personen sollten je einen Viertel des Nachlasses erhalten. Im Juli 2019 verstarb C. Auf Anfrage teilte das Zivilstandsamt dem Erbschaftsamt mit, C. habe zu Lebzeiten seine Pflicht zu Unterhaltsleistungen an Mutter und Kind jeweilen anerkannt, nicht aber seine Vaterschaft (altrechtliche Zahlvaterschaft). Zwar könne eine Kindesanerkennung auch «posthum» im Testament erklärt werden; im fraglichen Testament sei aber ein klarer Anerkennungswille bzw. eine eindeutige Willensäusserung nicht erkennbar, weshalb es an einer gültigen Kindesanerkennung, die vom Zivilstandsamt am Ort der Testamentseröffnung beurkundet werden dürfte, fehle. Im Mai 2020 wies das Zivilstandsamt ein Gesuch von A. und B. um Feststellung der testamentarischen Anerkennung und Beurkundung des rechtlichen Kindesverhältnisses im Personenstandsregister mit eben dieser...

iusNet ErbR 02.08.2022

 

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