Unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren
Unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren
Unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren
Die 2015 verstorbene B. hinterliess als gesetzliche Erben ihren Sohn C. und ihre Tochter D. C. verstarb 2017. Zu diesem Zeitpunkt war der mütterliche Nachlass unverteilt. Als gesetzliche Erbin hinterliess C. seine Schwester D. Mit eigenhändigem Testament vom 25. Juli 2016 hatte C. als Alleinerben E. und als mögliche Ersatzerbin dessen Frau A. eingesetzt. E. schlug das Erbe aus; die Ersatzerbin A. trat die Erbschaft an.
Im Juli 2017 ersuchte A. im Hinblick auf einen Erbschaftsprozess um unentgeltliche Rechtspflege. Nachdem ihr diese teilweise gewährt worden war, erhob A. eine Klage mit zahlreichen Rechtsbegehren gegen D. Das Bezirksgericht beschränkte das Verfahren zunächst auf die Frage der Nichtigkeit bzw. Gültigkeit/Anfechtung des Testaments und wies die Klage von A. in der Folge ab. Gegen dieses Urteil erhob A. Berufung, wobei sie gleichzeitig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellte. Das Kantonsgericht wies dieses Gesuch ab. Mit Beschwerde an das Bundesgericht hält A. an ihrer Forderung fest, dass ihr die unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren zu gewähren sei.
Gemäss Art. 117 ZPO hat eine Person Anspruch auf unentgeltliche...
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