Die Vererbung von Bankbeziehungen aus anwaltlicher und bankseitiger Sicht
In der Erbrechtspraxis stehen Erben und Berater bezüglich der Vererbung von Bankbeziehungen häufig vor einer herausfordernden Realität: Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die oft umfangreichen bankseitigen Dokumentations- und Formularanforderungen prallen aufeinander. Was juristisch eindeutig erscheint, wird durch praktische, regulatorische und interne Anforderungen im Bankwesen komplex. Unser Abend widmet sich diesem Spannungsfeld. Er bietet sowohl einen rechtlichen Überblick als auch wertvolle Einblicke in die bankinternen Prozesse. Im Fokus stehen die Informationsbedürfnisse der (provisorischen) Erben, die Abwicklung der Bankbeziehung nach dem Ableben des Bankkunden und die damit verbundenen Dokumentationsbedürfnisse der Banken. Letztere stossen oft auf Unverständnis bei den Erben und ihren Anwälten und können zu Verzögerungen und Missverständnissen führen.
Es sprechen:
Sandra Spirig, Rechtsanwältin LL.M., Fachanwältin SAV Erbrecht, Lehrbeauftragte an der Universität Zürich, Partnerin bei Thouvenin Rechtsanwälte KLG
und
Oliver Schuler, Inhaber Zürcher Notarpatent, Teamleiter Fachstelle Nachlassregelung, Zürcher Kantonalbank
Im Anschluss an den fachlichen Teil gibt es ab ca. 18:45 Uhr wie gewohnt einen Apéro und Gelegenheit für Gespräche.
Die Türen stehen für alle interessierten Kolleginnen und Kollegen von ZAV, Successio, Universität, Behörden, Gerichten, Notariaten und Banken offen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weiterbildungsnachweise (1 Credit) stehen auf Wunsch zur Verfügung.