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Nichteintretensentscheid

Revisionsgesuch gegen einen mangels Beschwer ergangenen Nichteintretensentscheid des Bundesgerichts

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Werden Anträge im Urteil explizit erwähnt und im Sinne eines Nichteintretens behandelt, liegt weder der Revisionsgrund der unbeurteilt gebliebenen Anträge noch derjenige der aus Versehen nicht berücksichtigten in den Akten liegenden erheblichen Tatsachen vor. Eine angeblich unrichtige rechtliche Würdigung oder Rechtsauffassung des Bundesgerichts kann nicht Gegenstand einer Revision sein.
iusNet ErbR 23.12.2019