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Landwirtschaftliches Gewerbe

Anspruchsreihenfolge, wenn mehr als ein Erbe die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstückes verlangt

Rechtsprechung
Liegenschaften in der Erbteilung
Konkurrenzfälle, d.h. die Anspruchsreihenfolge, wenn mehr als ein Erbe die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstückes verlangt und auch mehr als ein Erbe die objektiven und subjektiven Voraussetzungen für einen Zuweisungsanspruch nach Art. 21 BGBB erfüllt, sind im BGBB in Art. 19 und 20 geregelt. Bei Fehlen einer letztwilligen Verfügung gehen die Zuweisungsansprüche der pflichtteilsgeschützten Erben denjenigen von anderen Erben vor. Kommt unter den Erben keine Einigung zustande, so erfolgt die Zuweisung aufgrund der persönlichen Verhältnisse. Die Frage, welche Kriterien bei deren Beurteilung zu berücksichtigen sind, steht im Ermessen des Gerichts. Es gibt keine abschliessende Liste.
iusNet ErbR 27.11.2024

Integrale Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes

Rechtsprechung
Liegenschaften in der Erbteilung
Das Recht auf Integralzuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes setzt neben der Erbeneigenschaft und einem landwirtschaftlichen Gewerbe in der Erbschaft die Eignung und den Willen voraus, dieses selbst zu bewirtschaften. Da es sich zeigte, dass derjenige, der die Zuweisung verlangte, während der jahrelangen Erbstreitigkeit keine Investitionen im Hinblick auf die Umsetzung eines von ihm eingereichten Betriebskonzepts tätigte und er zwar einen Teil des beanspruchten Gewerbes selbst bewirtschaftete, dabei aber immer einem ausserbetrieblichen Vollzeiterwerb nachging, konnte der nötige Wille nicht als hinreichend bewiesen gelten.
iusNet ErbR 18.09.2019