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Provisorischer Legitimationsausweis

Erforderlichkeit und Nutzen der Erbenbescheinigung als provisorischer Legitimationsausweis

Fachbeitrag
Nachlassabwicklung
Die Erbenbescheinigung hält die als Mitglieder einer Erbengemeinschaft anerkannten Personen im Zeitpunkt ihrer Ausstellung fest und ermöglicht Verfügungen über das Nachlassvermögen durch gemeinsames Handeln aller Erben. Diese Feststellung der anerkannten Erben steht dabei immer unter dem Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen, weshalb die Erbenbescheinigung den Erben lediglich als provisorische Legitimationsurkunde dient. Solange eine erbrechtliche Klage noch erhoben werden kann, ist eine Abänderung oder Neuausstellung der Erbenbescheinigung jederzeit möglich; ebenso, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse ändern, etwa durch den Tod eines anerkannten Erben oder bei Auffinden neuer relevanter Belege. Entsprechend vermag die Erbenbescheinigung – zumindest solange die Anhebung einer erbrechtlichen Klage noch möglich ist – keine Aussage über die materielle Berechtigung des einzelnen Erben am Nachlassvermögen zu machen.
Katrin Hofer
iusnet ErbR 24.02.2025