iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Suchergebnisse

Resultate für:

0

364 Resultat(e)

"Widerruf des Widerrufs" eines Testaments

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Das Obergericht des Kantons Zürich macht eine Kehrtwende

- aktualisiert - 
Gemäss Obergericht kann aufgrund der Beweise nicht ernsthaft angezweifelt werden, dass der Erblasser das jüngere Testament mit Testierwillen errichtet hatte. Durch die Vernichtung dieses den Widerruf früherer Verfügungen enthaltenden Testaments lebe das ältere aber dennoch nicht wieder auf, denn dafür wäre es erforderlich gewesen, dass der Erblasser seinen animus revivendi in testamentarischer Form geäussert hätte.
iusNet ER 16.10.2018

Können Quotenvermächtnisnehmer den Willensvollstrecker wegen Verrechnung eines "übersetzten" Honorars mit Verantwortlichkeitsklage belangen?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Können Quotenvermächtnisnehmer den Willensvollstrecker wegen Verrechnung eines "übersetzten" Honorars mit Verantwortlichkeitsklage belangen?

Verrechnet der Willensvollstrecker ein übersetztes Honorar, so trifft dies mittelbar auch die Quotenvermächtnisnehmer. Es stellt sich die Frage, ob diese den Willensvollstrecker für ihren Schaden mittels Verantwortlichkeitsklage belangen können.
iusNet ER 15.10.2018

Ein unangemessen hohes Willensvollstreckerhonorar schädigt Quotenvermächtnisnehmer bloss mittelbar (Reflexschaden)

Kommentierung
Nachlassverwaltung

Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob eine Quotenvermächtnisnehmerin den Willensvollstrecker für den Schaden ersatzpflichtig machen kann, den sie durch ein vermeintlich unangemessen hohes Honorar erlitten hat. Es präzisierte seine Rechtsprechung zur Frage der Aktivlegitimation einer Vermächtnisnehmerin zur Geltendmachung einer Verantwortlichkeitsklage gegen den Willensvollstrecker.
Marc’Antonio Iten
iusNet ER 15.10.2018

Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser

- aktualisiert - 
Eine Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser ist gemäss dem Zürcher Obergericht am Wohnort des Willensvollstreckers anzuheben. Die Funktion des Betriebenen als Willensvollstrecker kann bei der Bezeichnung des Schuldners im Zahlungsbefehl zumindest dann unterbleiben, wenn sie sich zweifelsfrei aus dem Betreibungsbegehren und den anderen Angaben ergibt. – Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht aufgehoben.
iusNet ER 15.10.2018

Seiten