Wohngemeinschaft bei zwei vollständig ausgestatteten Wohnungen in Zweifamilienhaus?
Das Bundesgericht setzt sich in diesem Entscheid mit der Frage auseinander, ob zwei Personen, die in zwei vollständig ausgestatteten Wohnungen in einem Zweifamilienhaus leben, eine Wohngemeinschaft bilden, welche die Besteuerung zum privilegierten Tarif rechtfertigen würde.
Voraussetzungen für die Einsetzung eines Erbenvertreters
Zu entscheiden war ein Gesuch um Bestellung eines Erbenvertreters zur Verwaltung einer Immobilie. Das Kantonsgericht konkretisiert die Voraussetzungen.
Das Kantonsgericht hatte sich im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde mit dem Begehren von Erben um Auszahlung eines Vorschusses durch den Willensvollstrecker zu befassen. Es präzisiert die Rolle des Willensvollstreckers und die Aufgaben der Aufsichtsbehörde.
Zentrale Themen in diesem Entscheid sind die Erstreckbarkeit von Fristen im Verfahren betreffend öffentliches Inventar sowie die Umstände, die eine Erstreckung ggf. rechtfertigen.
Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser
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Eine Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser ist gemäss dem Zürcher Obergericht am Wohnort des Willensvollstreckers anzuheben. Die Funktion des Betriebenen als Willensvollstrecker kann bei der Bezeichnung des Schuldners im Zahlungsbefehl zumindest dann unterbleiben, wenn sie sich zweifelsfrei aus dem Betreibungsbegehren und den anderen Angaben ergibt. – Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht aufgehoben.