Der 2013 verstorbene G.A. hinterliess als Erben seine Kinder A.A., B.A. und C.A. sowie drei Kinder, D.D., E.D. und F.D., einer vorverstorbenen Tochter. Die Erben einigten sich zunächst im Rahmen eines Vergleichs auf die Teilung des Nachlasses. Später wurde festgestellt, dass G.A. bis zu seinem Tod einziger Begünstigter eines von ihm gegründeten liechtensteinischen Registrierten Treuunternehmens war. Als Begünstigte nach seinem Tod waren B.A. und C.A. bezeichnet. D.D., E.D. und F.D. beantragen die Feststellung, dass das Vermögen des Treuunternehmens in den Nachlass falle, sowie die Zuweisung dieser Vermögenswerte im Sinne einer Nachteilung, eventualiter sei festzustellen, dass die Zuwendungen von G.A. an das Trust Reg. I zulasten von B.A. und C.A. ausgleichungspflichtig seien.