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Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist aus wichtigem Grund

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist aus wichtigem Grund

Drei Jahre nach dem Tod des Erblassers stellten zwei seiner Söhne ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung der Erbschaft und, nachdem dies geschehen sei, Vormerknahme, dass sie die Erbschaft ausgeschlagen hätten. Als wichtigen Grund machen sie geltend, dass die kantonale Steuerverwaltung gegen den Verstorbenen und dessen Ehefrau ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet habe und Nachsteuern in Höhe von mehreren Millionen Franken sowie eine Busse drohten.
iusNet ErbR 12.04.2024

Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheides

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheides

Die Parteien kämpfen seit zwei Jahrzehnten um die Teilung des Nachlasses ihres Vaters, was bereits zu mehreren Entscheidungen des Bundesgerichts geführt hat. Streitig sind u.a. die Zuteilung der Aktien einer AG, die Ausgleichungspflicht eines daraus allenfalls resultierenden Mehrwerts und die Ausgleichungspflicht lebzeitiger Zuwendungen. Vorliegend geht es um die Anfechtbarkeit eines Entscheids, mit dem das Obergericht die Sache an die Vorinstanz zurückwies, damit diese die Ausgleichungsansprüche aus lebzeitigen Zuwendungen prüft und einen Endentscheid fällt, der auch die bereits beurteilte Aktienzuteilung und die daraus folgenden Ausgleichungsbeträge berücksichtigt.
iusNet ErbR 19.06.2024

Streitverkündungsklage im Rahmen einer erbrechtlichen Klage: Erfordernis der sachlichen Konnexität

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Streitverkündungsklage im Rahmen einer erbrechtlichen Klage: Erfordernis der sachlichen Konnexität

G. hinterliess als gesetzlichen Erben ihren Sohn C. Vor ihrem Tod hatte sich G. Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule ausbezahlen lassen. Ferner vermachte sie mit einem von Notar A. öffentlich beurkundeten Kaufvertrag (gemischte Schenkung) der E. die Liegenschaften H. und begünstigte mit Testament vom selben Tag E. Im März 2019 reichte C. gegen E. eine Nichtigkeits-, eventualiter eine Ungültigkeits- (je in Bezug auf den Kaufvertrag und das Testament), subeventualiter eine Herabsetzungsklage sowie eine Erbschafts- und Auskunftsklage ein. Zusammen mit seiner Replik erhob C. ausserdem eine Streitverkündungsklage gegen Notar A.
iusNet ErbR 24.06.2024

Anfechtung einer Kostenvorschussverfügung/nicht wiedergutzumachender Nachteil

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Anfechtung einer Kostenvorschussverfügung/nicht wiedergutzumachender Nachteil

A. erhob in Prosequierung zuvor erlassener vorsorglicher Massnahmen eine «Teilungs-, eventualiter Erbschaftsklage». In der Folge setzte die erste Instanz Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses in Höhe von CHF 116 000. A. beantragt, der Vorschuss sei auf einen Betrag zwischen CHF 9000 und CHF 42 000 festzulegen. Wie schon im Rahmen seines definitiv abgewiesenen Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege macht er geltend, er lebe von zwei bescheidenen Renten der AHV und der SUVA und verfüge nur über wenig Erspartes, weshalb es ihm nicht möglich sei, den verlangten Vorschuss zu leisten.
iusNet ErbR 19.07.2024

Berechnung des Endes von Monatsfristen – Bundesgericht klärt Auslegung der Absätze 1 und 2 von Art. 142 ZPO

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Berechnung des Endes von Monatsfristen – Bundesgericht klärt Auslegung der Absätze 1 und 2 von Art. 142 ZPO

A.A. reichte am 12. Mai 2022 gegen seine Geschwister betreffend Erbteilung/Herabsetzung Klage ein. Der erstinstanzliche Richter trat auf diese nicht ein mit der Begründung, A.A. sei die Klagebewilligung am 26. Januar 2022 zugegangen, weshalb sich die Klageeinreichung vom 12. Mai 2022 gestützt auf das Europäische Übereinkommen über die Berechnung von Fristen als verspätet erweise. Das Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid. Zu Recht?
iusNet ErbR 27.08.2024

Nachweis der Einhaltung der Berufungsfrist

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Nachweis der Einhaltung der Berufungsfrist

Mit A. am 16. Mai 2023 zugestelltem Urteil erklärte das erstinstanzliche Gericht A. im Nachlass von C. für erbunwürdig. Weiter erklärte es B. als alleinige Erbin von C. Gegen diesen Entscheid erhob A. Berufung. Auf diese trat das Kantonsgericht mit Entscheid vom 9. November 2023 infolge Verspätung nicht ein. Es erwog, die Berufungsfrist habe am 15. Juni 2023 geendet. Die Berufung habe sich in einem Umschlag «My Post 24 – Prepaid» ohne Poststempel befunden und die Sendeverfolgung zeige lediglich an, dass die Sendung am 16. Juni 2023 um 21 Uhr für die Zustellung sortiert worden sei. A. hätte daher proaktiv Beweise für die rechtzeitige Aufgabe vorlegen müssen. Dagegen erhob A. Beschwerde an das Bundesgericht.
iusNet ErbR 12.09.2024

Wann beginnt die Monatsfrist? Das Bundesgericht schafft Klarheit bei Art. 142 Abs. 1 und 2 ZPO

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Wann beginnt die Monatsfrist? Das Bundesgericht schafft Klarheit bei Art. 142 Abs. 1 und 2 ZPO

Mit dem Entscheid im Fall 5A_691/2023 vom 13. August 2024 schuf das Bundesgericht Klarheit in einer Frage, die in der Lehre umstritten ist und in der kantonalen Rechtsprechung unterschiedlich gehandhabt wird. Prozessanwälte können aufatmen.
Karl Spühler
iusNet ErbR 07.10.2024

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