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Zustimmung der KESB zum Vergleich

Zustimmung der KESB zum Vergleich des vom Beistand des minderjährigen Erben abgeschlossenen Vergleichs

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Obergericht ZH, Urteil PQ200040 vom vom 23. November 2020 und BGer, Urteil 5A_34/2021 vom 22. Dezember 2021

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Unter welchen Voraussetzungen die gemäss Art. 416 Abs. 1 Ziff. 9 ZGB erforderliche Zustimmung zu einem Vergleich zu erteilen ist, wird vom Gesetz nicht näher geregelt. Aus dem allgemeinen Grundsatz, wonach mit der Beistandschaft gemäss Art. 325 Abs. 1 ZGB die Interessen des Kindes zu wahren sind, kann jedoch abgeleitet werden, dass die Zustimmung dann zu erteilen ist, wenn der Vergleich Ausdruck einer sorgfältigen Vermögensverwaltung ist und die Substanz des Vermögens erhalten und nicht gefährdet wird. - Das Bundesgericht tritt auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde nicht ein.
iusNet ErbR 16.03.2021

Legitimation zur Anfechtung der Zustimmung der KESB zu einem Vergleich (nahestehende Person)

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Neben dem nahen Verhältnis zur betroffenen Person setzt die Legitimation als nahestehende Person gemäss Art. 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB voraus, dass sich aus der Nähe auch eine Eignung ergibt, die Interessen der betroffenen Person wahrzunehmen, und dass auch tatsächlich deren Wahrnehmung bezweckt wird. Die Übertragung der Befugnis zur Verwaltung des Nachlassvermögens auf einen Beistand ist für sich genommen kein hinreichender Grund, der Mutter des Betroffenen in diesem Bereich die Legitimation gemäss Art. 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB abzusprechen.
iusNet ErbR 20.08.2020