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Zuschuss

Rückerstattungspflicht der Erben für an den Verstorbenen ausgerichtete Gemeindezuschüsse zur AHV/IV trotz fraglicher Rechtsgrundlage bestätigt

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Pflicht zur Rückerstattung von Gemeindezuschüssen lässt sich nicht auf die Verordnung der Gemeinde S. über die Zusatzleistungen zur AHV/IV stützen. Diese erklärt namentlich auch nicht die kantonale Rückerstattungsregelung für anwendbar. Folgt man der Gesetzessystematik, erscheint die Rechtsauffassung, dass gestützt auf § 19a ZLG/ZH i.V.m. § 22 ZLV/ZH eine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Rückerstattungspflicht bestehe, zumindest als fraglich. Im Lichte der eingeschränkten Kognition des Bundesgerichts verletzte der angefochtene Entscheid das Willkürverbot jedoch nicht.
iusNet ErbR 07.04.2021