Wurde ein Sicherungsinventar unter Einschluss der bestrittenen Forderungen erstellt, so ist es den Erben grundsätzlich ohne Weiteres möglich, sich einen Überblick über ihre potenzielle Erbschaft zu verschaffen. Eine unsichere Passivensituation genügt für die Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist ebenso wenig wie die ungünstige Entwicklung einer bekanntermassen unsicheren Situation oder das Abwarten der Entwicklung einer unsicheren Situation.