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Vertretung der Erbengemeinschaft

Vertretung der Erbengemeinschaft in dringlichen Fällen

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Gemäss der Rechtsprechung besteht in dringenden Fällen, in denen die Interessen der Erbengemeinschaft rasches Handeln erfordern, eine Ausnahme vom Grundsatz des gemeinsamen Handelns. Die Genfer Cour de Justice bestätigte die Berechtigung einer Erbin, ohne die Zustimmung des einzigen Miterben die Betreibung gegen diesen für Mietzinsforderungen der Erbengemeinschaft einzuleiten, nachdem die Verjährungsfrist abzulaufen drohte, der Miterbe die Unterzeichnung eines Verjährungsverzichts verweigert hatte und der Auftrag des amtierenden Spezialerbenvertreters unklar war.
iusNet ErbR 18.12.2020