iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Stichwortverzeichnis > Verschiebung der Teilung

Verschiebung der Teilung

Aufschub der Teilung wegen laufender Revision des Ortsplans?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Kantonsgericht FR, Urteil 101 2021 131 + 204 vom 18. Oktober 2021 und BGer, Urteil 5A_959/2021 vom 13. Januar 2022

- aktualisiert - 
Für einen Aufschub der Teilung gemäss Art. 604 Abs. 2 ZGB reicht es nicht aus, dass der Wert von Nachlassgrundstücken je nach Ausgang der Ortsplanrevision erheblich schwanken kann. Vorausgesetzt ist vielmehr, dass die sofortige Teilung zu einer erheblichen Schädigung der Erbschaft führen würde. Insbesondere weil die Auszonung vorliegend sehr viel wahrscheinlicher erschien als die Beibehaltung der Bauzone und der Eintritt eines Schadens somit nicht glaubhaft gemacht werden konnte, entschied das Kantonsgericht, dass die Parteien nicht verpflichtet werden können, bis zum Inkrafttreten des neuen Ortsplans in der Erbengemeinschaft zu verbleiben. - Auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde tritt das Bundesgericht nicht ein.
iusNet ErbR 20.12.2021