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Vermögensverhältnisse des Erblassers

Öffentliches Inventar – Praktische Hinweise aus der züricherischen Notariatspraxis

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Das öffentliche Inventar dient zunächst als Informationsquelle über den Umfang und den Bestand der Aktiven sowie Passiven der Erbschaft. Für die Erben stellt es eine Entscheidungsgrundlage für die Erklärung über die Annahme oder Nichtannahme der Erbschaft bereit. Aufgrund der Aufnahme eines öffentlichen Inventars erhalten die Erben zusätzlich die Möglichkeit, die Schuldenhaftung zu beschränken. Nehmen die Erben nämlich unter öffentlichem Inventar an, so haften sie grundsätzlich nur für diejenigen Schulden, die im Inventar verzeichnet sind. Dem Inventar kommen im Ergebnis die beiden Funktionen der Information und der Haftungsbeschränkung zu.
Stefan Walder
Davide De Luca
iusNet ErbR 24.08.2020