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Verfügungsfähigkeit

Nichtigkeit und Ungültigkeit von letztwilligen Verfügungen; Verfügungsfähigkeit bei Hirnmetastasen, Medikation mit Morphin und Konsum von Cannabis

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Von der Nichtigkeit einer letztwilligen Verfügung kann ggf. bei fehlender Willenserklärung bzw. qualifiziert rechtswidrigem Inhalt ausgegangen werden. Keine Nichtigkeit, sondern Ungültigkeit i.S. einer Anfechtbarkeit ziehen insb. die Verfügungsunfähigkeit und Formmängel nach sich. Hirnmetastasen führen nicht per se zum Verlust der Urteilsfähigkeit. Dasselbe gilt für den Konsum von Cannabis und die Einnahme von Morphin. Es hätte an den Klägerinnen gelegen nachzuweisen, ab welcher Dosierung ein Rauschzustand eintritt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln, beeinträchtigt.
iusNet ErbR 18.09.2019