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Teilweise Ausschlagung

Erben wider Willen? – Die Möglichkeiten des (teilweisen) Erbschaftserwerbes

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Cour de Justice/GE, Urteil DAS/91/2021 vom 25. März 2021

Die Genfer Cour de Justice hat entschieden, dass eine teilweise Ausschlagung unzulässig sei, u.a. da sie die Erbenstellung unberührt lässt. Der Entscheid ist im Ergebnis zu begrüssen, auch wenn die Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung in der Lehre kontrovers diskutiert wird. Ein bundesgerichtliches Urteil zu diesem Thema fehlt noch immer. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung muss der Erbe deshalb auf andere Möglichkeiten zurückgreifen, um im Ergebnis die (Rechts-)Folgen einer teilweisen Ausschlagung zu erreichen.
Karoline Eder
iusNet ErbR 26.10.2021

Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Genfer Cour de Justice befasste sich mit der vom Bundesgericht noch nicht entschiedenen und in der Lehre umstrittenen Frage der Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung. U.a. da die Bestimmungen im ZGB zur Ausschlagung von «la succession» und nicht von «la part de succession» sprechen (was darauf hindeute, dass der Gesetzgeber einerseits von der Annahme des Erbteils und anderseits vom vollständigen Verzicht auf diesen Anteil ausging) und da die Argumente der ablehnenden Stimmen in der Lehre überzeugten, verneint das Gericht die Möglichkeit einer teilweisen Ausschlagung.
iusNet ErbR 25.06.2021