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Spätere Verfügung

Testamentswiderruf aufgrund eines später errichteten Testaments (sowie Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Der Tatbestand von Art. 511 Abs. 1 ZGB ist durch das Zusammentreffen früherer und späterer positiver Anordnungen erfüllt, d.h., dass allein die Tatsache der Errichtung einer neuen Verfügung die ältere aufhebt. Etwas daran zu ändern vermöchte nur ein gegenteiliger Wille des Erblassers, nicht aber, dass spätere Anordnungen früheren allenfalls nicht widersprechen und somit beide zur Anwendung gelangen könnten.
iusNet ErbR 26.04.2022

Widerruf oder lediglich Ergänzung der älteren Verfügung?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Der Nachweis, dass eine jüngere Verfügung, in welcher eine ältere Verfügung nicht ausdrücklich aufgehoben wird, blosse Ergänzung der älteren Verfügung ist, unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts strengen Anforderungen. In casu sprach im Rahmen der Testamentseröffnung, bei der die Erbfolge lediglich vorläufig und unpräjudiziell bestimmt wird, nichts dagegen, die gesetzliche Vermutung greifen zu lassen, dass die jüngere Verfügung die ältere ersetzt.
iusNet ErbR 18.02.2021