iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Sachlegat

Vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung eines Quoten- bzw. Pflichtteilsvermächtnisses

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Aufgrund des Vorbehalts nach Art. 269 lit. a ZPO sind reine Geldlegate unter den gegebenen Voraussetzungen ausschliesslich mit einem Arrest gemäss Art. 271 ff. SchKG zu sichern. Für vorsorgliche Massnahmen nach Art. 261 ff. ZPO bleibt diesfalls kein Raum. Quotenvermächtnisse – im Kontext eines Pflichtteilsvermächtnisses die Zuwendung eines dem Pflichtteil entsprechenden Bruchteils an der Pflichtteilsberechnungsmasse unter gleichzeitigem Entzug der Erbenstellung – sind indessen von Sach- und Geldlegaten zu unterscheiden. Geht wie vorliegend aus dem Testament ein Pflichtteilsvermächtnis hervor, ohne dass zum Vornherein feststünde, in welcher Form es ausgerichtet wird, da der Erblasser der eingesetzten Alleinerbin diesbezüglich ein Wahlrecht eingeräumt hat, liegt gerade kein Geldlegat vor, das sofort auf dem Betreibungsweg vollstreckt werden könnte.
iusNet ErbR 24.10.2024

Solidarhaftung der Erben für Geldvermächtnisse

Kommentierung
Nachlassabwicklung

BGer, Urteil 5A_69/2021 vom 7. Januar 2022

Das Bundesgericht bestätigt seine langjährige Rechtsprechung, wonach die Solidarhaftung von Art. 603 Abs. 1 ZGB nicht nur für Erblasserschulden, sondern analog auch für Barvermächtnisse gilt. Der Beitrag beleuchtet das Vermächtnis und die diesbezüglichen Besonderheiten der Haftung der Erben. Die vom Bundesgericht offengelassene Frage, ob das Prinzip der Solidarhaftung der Erben mit Regressmöglichkeit nicht nur für Barlegate, sondern auch für Sachlegate gilt, ist zu verneinen, denn die Sache geht im Erbgang kraft Universalsukzession in das Gesamteigentum der Erben über, weshalb die beschwerten Erben vom Vermächtnisnehmer als notwendige passive Streitgenossenschaft einzuklagen sind.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 19.12.2022