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Reflexschaden

Ein unangemessen hohes Willensvollstreckerhonorar schädigt Quotenvermächtnisnehmer bloss mittelbar (Reflexschaden)

Kommentierung
Nachlassverwaltung
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob eine Quotenvermächtnisnehmerin den Willensvollstrecker für den Schaden ersatzpflichtig machen kann, den sie durch ein vermeintlich unangemessen hohes Honorar erlitten hat. Das Bundesgericht stellte fest, dass ein Willensvollstrecker, der das Nachlassvermögen schädigt, damit die Erben direkt und die Vermächtnisnehmer höchstens indirekt schädige. Deshalb scheitern zivilrechtliche Verantwortlichkeitsklagen von Vermächtnisnehmern gegen Willensvollstrecker in der Praxis regelmässig am Schaden als Haftungsvoraussetzung.
Marc’Antonio Iten
iusNet ER 15.10.2018