Die umfassende Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) mit dem Ziel, die Über- und Fehlbelastung des Bundesgerichts zu korrigieren und bestehende Rechtsschutzlücken zu schliessen, fand 2020 in den Räten keine Mehrheit. Nun will der Bundesrat die fachlich sinnvollen und politisch unbestrittenen Aspekte aus der gescheiterten Revision umsetzen. Anfang Dezember 2024 schickte er die Vorlage zur «kleinen BGG-Revision» in Vernehmlassung. Mit der Reform soll die Rechtslage verbessert und damit die Rechtssicherheit gestärkt werden.