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Erbrecht > Stichwortverzeichnis > Nutzniessung am Gesamten Nachlass

Nutzniessung am gesamten Nachlass

Rückforderung bevorschusster Alimente: (Nicht-)Berücksichtigung eines mit einer Nutzniessung belasteten Erbteils

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Aus steuerrechtlicher Sicht werden die Erbanteile den einzelnen Erben der Erbengemeinschaft ungeachtet dessen, ob bereits eine Erbteilung stattgefunden hat oder nicht, wie andere Einkommens- und Vermögensteile zugerechnet. Bei Vermögen im Nachlass, an dem eine Nutzniessung besteht, sind die entsprechenden Einkommen und Vermögen nach dem Zuger Steuergesetz jedoch bereits während der Dauer der Erbengemeinschaft dem Nutzniesser zuzurechnen. Da in casu die 100%ige Nutzniessung bei der Grossmutter lag, musste die Miterbin A. dieses Vermögen in ihrer Steuererklärung weder deklarieren noch war es Teil ihres steuerbaren Reinvermögens. Es durfte bei der Bestimmung des anrechenbaren Vermögens nach lnkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz/ZG nicht berücksichtigt werden.
iusNet ErbR 05.06.2024

Der Anspruch des nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung des Erbscheins: unglücklicher Klärungsversuch des Bundesgerichts

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Im Bestreben um Klärung der umstrittenen Frage nach dem Anspruch des nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung des Erbscheins schafft das Bundesgericht mit seinen Erwägungen 7.2 f. unnötige Unklarheit: Zwar scheint es den Anspruch eines nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung eines Erbscheins nicht von dessen Stellung als Erbe bzw. Vermächtnisnehmer abhängig machen zu wollen, wirft allerdings in seiner hierfür angeführten Begründung die Frage auf, ob dieser Anspruch immer oder nur bis zum Ablauf der Verwirkungsfrist zur Anhebung der Herabsetzungsklage besteht.
Annina Meyer-Vögeli
iusNet ErbR 22.02.2019