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Nichtigkeitsklage

Klageänderung: Ungültigkeit und Nichtigkeit von letztwilligen Verfügungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Ungültigkeitsklage und Nichtigkeitsklage sind zwei verschiedene Rechtsbehelfe, die nicht nur an unterschiedliche Tatbestände anknüpfen, sondern auch unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Geht ein Kläger in der Berufung zur Nichtigkeitsklage über, nachdem er vor der ersten Instanz noch ausschliesslich verlangt hatte, die letztwillige Verfügung sei ungültig zu erklären, liegt eine Klageänderung vor, auf die nur eingetreten werden kann, wenn der Kläger aufzeigt, dass die Voraussetzungen für eine Klageänderung in diesem Verfahrensstadium gegeben sind.
iusNet ErbR 02.08.2022

Nichtigkeit und Ungültigkeit von letztwilligen Verfügungen; Verfügungsfähigkeit bei Hirnmetastasen, Medikation mit Morphin und Konsum von Cannabis

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Von der Nichtigkeit einer letztwilligen Verfügung kann ggf. bei fehlender Willenserklärung bzw. qualifiziert rechtswidrigem Inhalt ausgegangen werden. Keine Nichtigkeit, sondern Ungültigkeit i.S. einer Anfechtbarkeit ziehen insb. die Verfügungsunfähigkeit und Formmängel nach sich. Hirnmetastasen führen nicht per se zum Verlust der Urteilsfähigkeit. Dasselbe gilt für den Konsum von Cannabis und die Einnahme von Morphin. Es hätte an den Klägerinnen gelegen nachzuweisen, ab welcher Dosierung ein Rauschzustand eintritt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln, beeinträchtigt.
iusNet ErbR 18.09.2019