Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) schickt ihren Vorentwurf zur Pa.Iv. Luginbühl zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz in die Vernehmlassung. Aus der Sicht von (zukünftigen) Erben von Bedeutung ist insbesondere die vorgesehene steuerliche Privilegierung von Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen aus dem Nachlass.