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Inhalt des Willensvollstreckerzeugnisses

Anspruch auf Ausstellung eines Willensvollstreckerzeugnisses ohne Vorbehalt?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
- aktualisiert - 
Der Inhalt des Willensvollstreckerzeugnisses wird grundsätzlich vom kantonalen Recht bestimmt. Als Minimalanforderung muss es jedoch erwähnen, dass eine handlungsfähige Person mit einem bestimmten Testament zum Willensvollstrecker ernannt wurde und das Amt angenommen hat. Zudem sind allfällige Einschränkungen der Rechte im Testament sowie ggf. die Tatsache einer Einsprache oder einer hängigen Ungültigkeitsklage zu nennen, damit das Zeugnis nicht eine unumstrittene oder rechtskräftige Willensvollstreckung andeutet. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts ab.
iusNet ErbR 28.04.2020