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Herabsetzung

Nutzniessung als Teil der Gegenleistung für ein zu Lebzeiten zugewendetes Grundstück?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
- aktualisiert - 
Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Kantonsgerichts auf. Blosse Erkennbarkeit des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung genügt für das Vorliegen des Zuwendungswillens auf Seiten des Erblassers nicht. Die Bestellung einer Nutzniessung ist als Gegenleistung für die Eigentumsübertragung zu betrachten und mindert den Verkehrswert der Liegenschaft.
iusNet ER 18.10.2018

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