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Grundsatz der Gleichbehandlung

Dies a quo bei Zinsen auf Erbschaftssteuern (Kanton Genf)

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Die Bestimmung, wonach Erbschaftssteuern zum gesetzlichen Zinssatz nach Ablauf von vier bzw. sieben Monaten ab dem Todestag des Erblassers zu verzinsen sind, wobei der Zins auf alle nach Ablauf dieser Fristen aus welchem Grund auch immer unbezahlten tatsächlich geschuldeten Beträge berechnet wird, wurde im Genfer Erbschaftssteuergesetz eingeführt, um die Steuerzahler davon abzuhalten, die Zahlung der Steuern hinauszuzögern, weil eine Anlage der Gelder attraktiver wäre. Bei diesen Zinsen handelt es sich Ausgleichszinse (intérêts de bonification), die nicht von der Rechtskraft der Veranlagung abhängen. Die Bestimmung zielt gerade darauf ab, eine einheitliche Behandlung aller Steuerpflichtigen zu gewährleisten, und beachtet dabei den Grundsatz des Willkürverbots.
iusNet ErbR 25.04.2023