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Gesamtgutszuweisung

Auskunftsanspruch des übergangenen pflichtteilsgeschützten Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Verletzt die güterrechtliche Gesamtgutzuweisung den Pflichtteil von Nachkommen, kann der Betroffene gemäss Art. 522 ff. ZGB auf Herabsetzung klagen. Dabei handelt es sich um einen erbrechtlichen Rechtsbehelf. Der Betroffene kann sich daher i.d.Z. auch auf die Auskunftsansprüche gemäss Art. 607 und 610 ZGB berufen. Blosses Kennenmüssen der Pflichtteilsverletzung reicht nicht aus, um die relative Verjährungsfrist auszulösen. Ein stillschweigender Verzicht auf Herabsetzung setzt u.a. Kenntnis der wesentlichen Elemente zur Begründung des Anspruchs voraus.
iusNet ErbR 28.10.2019