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Geerbtes Kindesvermögen

Legitimation zur Anfechtung der Zustimmung der KESB zu einem Vergleich (nahestehende Person)

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Neben dem nahen Verhältnis zur betroffenen Person setzt die Legitimation als nahestehende Person gemäss Art. 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB voraus, dass sich aus der Nähe auch eine Eignung ergibt, die Interessen der betroffenen Person wahrzunehmen, und dass auch tatsächlich deren Wahrnehmung bezweckt wird. Die Übertragung der Befugnis zur Verwaltung des Nachlassvermögens auf einen Beistand ist für sich genommen kein hinreichender Grund, der Mutter des Betroffenen in diesem Bereich die Legitimation gemäss Art. 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB abzusprechen.
iusNet ErbR 20.08.2020