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Erbgang

Händerung infolge Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft - Aufschub der Grundstückgewinnsteuer?

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern gelangt zum Schluss, dass die Übertragung eines Grundstücks infolge Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft für die Zwecke der Grundstückgewinnsteuer weder unter den Aufschubtatbestand des Erbgangs noch unter jenen des Erbvorbezugs subsumiert werden kann. Auch handelt es sich beim Erbgang und beim Erbvorbezug um wertungsmässig nicht in einem Ausmass vergleichbare Fälle, dass es aus Gründen der Rechtsgleichheit gerechtfertigt erschiene, den Tatbestand des Erbvorbezugs im Rahmen seiner Anwendung auf dem Weg der Analogie auf die Veräusserung von Grundstücken durch Auflösung von Erbvorbezugsgemeinschaften zu erweitern.
iusNet ErbR 20.01.2025