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Ehevertragliche Zuwendungen

Inkrafttreten des neuen Erbrechts per 1. Januar 2023

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Medienmitteilung vom 19. März 2021

An seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 hat der Bundesrat beschlossen, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Damit können Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
iusNet ErbR 04.06.2021