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Bedingung

Erben wider Willen? – Die Möglichkeiten des (teilweisen) Erbschaftserwerbes

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Cour de Justice/GE, Urteil DAS/91/2021 vom 25. März 2021

Die Genfer Cour de Justice hat entschieden, dass eine teilweise Ausschlagung unzulässig sei, u.a. da sie die Erbenstellung unberührt lässt. Der Entscheid ist im Ergebnis zu begrüssen, auch wenn die Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung in der Lehre kontrovers diskutiert wird. Ein bundesgerichtliches Urteil zu diesem Thema fehlt noch immer. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung muss der Erbe deshalb auf andere Möglichkeiten zurückgreifen, um im Ergebnis die (Rechts-)Folgen einer teilweisen Ausschlagung zu erreichen.
Karoline Eder
iusNet ErbR 26.10.2021

Kognition der Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker / Auflagen und Bedingungen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Die testamentarische Anordnung, dass die der Stiftung I. vermachten Bilder in der Villa J. ausgestellt werden müssen, kann in guten Treuen nicht nur als Bedingung, sondern auch als Auflage verstanden werden. In der von der Willensvollstreckerin angekündigten Ausrichtung des Vermächtnisses kann daher kein Widerspruch zum offensichtlichen und eindeutigen Sinn des Testaments erblickt werden. Trotz Umbaus der Villa J. sind ferner keine Gründe ersichtlich, warum dem Willen der Erblasserin nicht in absehbarer Zeit entsprochen werden könnte. Ein aufsichtsrechtlich motiviertes Aushändigungsverbot entfällt.
iusNet ErbR 21.06.2021