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Anforderung an die Begründung

Beschwerde an das Bundesgericht gegen einen kantonalen Nichteintretensentscheid

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Wird ein Nichteintretensentscheid angefochten, sind vor Bundesgericht einzig Aufhebungs- und Rückweisungsbegehren zulässig, nicht aber solche um Entscheid in der Sache selbst. Ausstandsbegehren gemäss Art. 47 ff. ZPO bezwecken, die Beurteilung einer Sache durch ein unabhängiges und unparteiliches Gericht sicherzustellen. Davon nicht mitumfasst sind die Vorbereitung der Durchführung anderer Verfahren oder die Schaffung der Grundlagen für solche; entsprechende Rechtsbegehren sind unzulässig.
iusNet ErbR 23.12.2019