Rückerstattung von nach dem Tod der Bezügerin ausgerichteten Rentenzahlungen
Aufgrund verspäteter Information hatte die Schweizerische Ausgleichskasse Renten einer in Mazedonien wohnhaften Bezügerin noch während sieben Monaten nach deren Ableben ausbezahlt. In der Folge forderte sie vom Sohn und Erben der Rentenbezügerin die Rückerstattung. Zu beurteilen war dessen Gesuch um Erlass und insbesondere die Rechtzeitigkeit der Gesuchseinreichung.
Das Zürcher Obergericht hatte sich im Rahmen der Frage der örtlich und sachlich für die Testamentseröffnung zuständigen Behörde mit der Bestimmung des Wohnsitzes eines Schweizers zu befassen, der in den USA gelebt hatte, jedoch zur Behandlung seiner Krankheit in die Schweiz zurückgereist und dort verstorben war.