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Dahinfallen vorsorglicher Massnahmen wegen nicht rechtzeitiger Prosequierung?

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Prozessrechtliche Fragen

Dahinfallen vorsorglicher Massnahmen wegen nicht rechtzeitiger Prosequierung?

A.B. und V. sind die Söhne und Erben von B.B., die zu Lebzeiten Eigentümerin zweier Wohnungen in Lausanne mit Garagen und Keller war. A.B. hatte vor dem Cour d’appel et des tribunaux in Monaco eine Erbverzichtserklärung abgeben lassen. Da deren Bedeutung für den in der Schweiz gelegenen Nachlass kontrovers war, erwirkte A.B. vorsorgliche Massnahmen gegen V. Streitig ist, ob die Vorinstanz zu Recht festgestellt hat, dass die Massnahmen hinfällig seien, weil A.B. nicht innert der ihm mit Anordnung der Massnahmen gesetzten Frist Klage eingeleitet habe, oder ob allenfalls das in Monaco bereits hängige Verfahren als Klage in der Hauptsache anzusehen ist.
iusNet ErbR 23.11.2023