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Wann und in welchem Umfang können die Kosten für erbgangssicherende Massnahmen dem Nachlass auferlegt werden?

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Wann und in welchem Umfang können die Kosten für erbgangssicherende Massnahmen dem Nachlass auferlegt werden?

Eine serbische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Zürich verstarb in einem Spital in Belgrad. Nachdem ein Erbenruf ohne Ergebnis geblieben war, stellte das Bezirksgericht Zürich fest, dass als gesetzlicher Erbe der Kanton berufen sei. Auf Begehren des Kantons wurde die Nachlassliquidation angeordnet, wobei sich im Laufe des Verfahrens ergab, dass die Erblasserin in Serbien mehrere gesetzliche Erben hinterlassen hatte. Streitig ist, wer für die Kosten der Verfahren aufzukommen hat.
iusNet ErbR 02.10.2019

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Das Zürcher Obergericht hatte sich im Rahmen der Frage der örtlich und sachlich für die Testamentseröffnung zuständigen Behörde mit der Bestimmung des Wohnsitzes eines Schweizers zu befassen, der in den USA gelebt hatte, jedoch zur Behandlung seiner Krankheit in die Schweiz zurückgereist und dort verstorben war.
iusNet ER 18.12.2018