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Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter

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Nachlassverwaltung

Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter

Rechtsanwalt und Notar A. fungierte im Nachlass von E. als Willensvollstrecker. Als die Erbschaftsverwaltung über den Nachlass angeordnet wurde, wurde ihm 2019 auch dieses Amt übertragen. Die Witwe von E. reichte 2021 bei der Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Aufsichtsanzeige gegen A. ein. A. habe im Rahmen seines Mandats die Berufspflichten mehrfach und in schwerer Weise verletzt, insb. indem er während zwei Jahren mehrheitlich untätig geblieben sei. Streitig ist u.a. die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde.
iusNet ErbR 24.04.2023

Aufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Willensvollstrecker durch seinen Nachfolger

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Aufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Willensvollstrecker durch seinen Nachfolger

A. ist der aktuell amtierende (Ersatz-)Willensvollstrecker im Nachlass von C. Im Mai 2019 ersuchte A. die Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker, sein Vorgänger B. sei anzuweisen, ihm umfassend Auskunft zu erteilen. Umstritten sind die Einhaltung einer allenfalls anwendbaren kantonalen Beschwerdefrist, die Aktivlegitimation von A. sowie die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde.
iusNet ErbR 17.08.2021