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Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis

Der verstorbene Vater von K. hatte während seines Aufenthalts in der Palliativabteilung eines Spitals ein Testament errichtet. K. ersuchte daher für den Erstellungstag und den Tag zuvor um Zustellung der Krankenakten. Der Vater sei damals mit starken Schmerzmitteln behandelt worden. Das Gesundheitsdepartement hiess das von den behandelnden Ärzten gestellte Gesuch um Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis gut. Dagegen wehren sich zwei Erben.
iusNet ErbR 18.02.2021

Verzicht mit Folgen

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Verzicht mit Folgen

A. meldete sich zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Die EL-Durchführungsstelle lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass der verstorbene Ehemann von A. der gemeinsamen Tochter mit der ausdrücklichen Zustimmung von A. ein Grundstück als Erbvorbezug übertragen habe. Ohne diesen Erbvorbezug hätte A. nach dem Ableben ihres Ehemanns noch einmal ¾ des Werts des Grundstücks erhalten. Das müsse sie sich jetzt anrechnen lassen.
iusNet ErbR 27.11.2019

Zulässigkeit der Vereinbarung eines pactum de palmario

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Zulässigkeit der Vereinbarung eines pactum de palmario

- aktualisiert - 
Der Abschluss eines pactum de palmario (Erfolgsprämie) während laufenden Mandats verletzt Art. 12 lit. e BGFA. Auch bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars sind sämtliche Leistungen zu dokumentieren, da andernfalls die Angemessenheit des Honorars nicht überprüft werden kann. Ergibt die Gegenüberstellung von Zeitaufwand und eingefordertem Honorar einen Stundenansatz von CHF 910, ist die Schlussfolgerung, wonach das i.Z.m. mit der erbrechtlichen Angelegenheit ohne besondere Schwierigkeiten verrechnete Honorar krass übersetzt ist und damit ein Verstoss gegen Art. 12 lit. a BGFA vorliegt, nicht zu beanstanden. - Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt.
iusNet ErbR 18.09.2019