Mittels Aufsichtsbeschwerde gegen Rechtsanwalt X. als Willensvollstrecker werden diverse Mängel in der Amtsführung gerügt. Streitig sind insbesondere nicht ausgewiesene und «krass übersetzte» Honorare, die der Willensvollstrecker vorab vom Nachlasskonto bezog und deren Rückerstattung die Erben nun fordern.