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Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Die 2014 verstorbene A. hatte zwei Lebensversicherungen bei einer französischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen und als einzigen Begünstigten im Todesfall P. bzw. ggf. dessen Erben eingesetzt. Die kantonale Steuerverwaltung erhob bei den Erben Steuern auf dem Wert dieser Versicherungen, wobei sie präzisierte, dass es sich dabei um ein Legat zugunsten von P. handle, steuerpflichtig in der 5. Kategorie. Dagegen wehren sich die Erben.
iusNet ErbR 30.04.2024

Dies a quo bei Zinsen auf Erbschaftssteuern (Kanton Genf)

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Dies a quo bei Zinsen auf Erbschaftssteuern (Kanton Genf)

Im Juni 2017 ordnete die Justice de Paix die Erbschaftsverwaltung über den Nachlass der 2017 verstorbenen B. an, weil die Erben unbekannt seien und der Erbgang aufgrund hängiger Verfahren ungewiss sei. Im November 2021 liess die Steuerverwaltung (GE) der Erbengemeinschaft die Steuerrechnung zukommen, wobei sie ab dem fünften Monat nach dem Tod von B. Zinsen auf dem geschuldeten Betrag erhob. Die Begünstigten machen geltend, sie hätten den Wert des ihnen zukommenden Betrags nicht vor der Unterzeichnung der die Verfahren abschliessenden Vereinbarungen vom 1. Oktober 2020 kennen können, weshalb Zinsen frühestens ab diesem Datum erhoben werden dürften.
iusNet ErbR 25.04.2023