Die Gefahr von Interessenkonflikten präsumtiver Erben im Kontext des Vorsorgeauftrags
Die Gefahr von Interessenkonflikten präsumtiver Erben im Kontext des Vorsorgeauftrags
Die Gefahr von Interessenkonflikten präsumtiver Erben im Kontext des Vorsorgeauftrags
Das Rechtsinstitut des Vorsorgeauftrags ermöglicht einer handlungsfähigen Person, eine natürliche oder juristische Person zu bezeichnen, die im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit ihre Personen- oder Vermögenssorge übernehmen oder sie im Rechtsverkehr vertreten soll (Art. 360 Abs. 1 ZGB).
Obwohl der Vorsorgeauftrag im Erwachsenenschutzrecht angesiedelt ist (Art. 360 ff. ZGB), kommt ihm zugleich erbrechtliche Relevanz zu. Er ergänzt Verfügungen von Todes wegen, indem vermögensrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Angelegenheiten bereits zu Lebzeiten des Erblassers geregelt werden können. Der Vorsorgeauftrag kann dadurch Einfluss auf den Bestand und die Höhe des zukünftigen Nachlasses der betroffenen Person nehmen. Wie nachfolgend dargelegt wird, birgt diese Ausgangslage Konfliktpotenzial, insbesondere dann, wenn präsumtive Erben als beauftragte Personen im Vorsorgeauftrag eingesetzt werden.
2. Interessenkonflikte beim Vorsorgeauftrag 2.1. Risiken beim VorsorgeauftragDie Tätigkeit der vorsorgebeauftragten Person untersteht im Unterschied zum Beistand keiner behördlichen Aufsicht und Kontrolle. Die Erwachsenenschutzbehörde wird nicht von Amtes wegen...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.