Beim Vorsorgeauftrag handelt es sich um ein Institut des Erwachsenenschutzrechts. Zugleich kommt ihm auch erbrechtliche Relevanz zu. Der Vorsorgeauftrag ergänzt Verfügungen von Todes wegen, indem vermögensrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Angelegenheiten bereits zu Lebzeiten des Erblassers geregelt werden können. Der Vorsorgeauftrag kann dadurch Einfluss auf den Bestand und die Höhe des zukünftigen Nachlasses der betroffenen Person nehmen. Diese Ausgangslage birgt Konfliktpotenzial, wenn präsumtive Erben als beauftragte Personen im Vorsorgeauftrag eingesetzt werden.