Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
Das Parlament ist auf die ihm vom Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11) nicht eingetreten. Stattdessen beauftragte es den Bundesrat mit der Motion WAK-S (22.4253) «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» vom 10. Oktober 2022, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des BGBB auszuarbeiten. Am 27. September 2024 hat der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Verfolgt werden dabei insbesondere drei Ziele:
1. Stärkung des Prinzips der Selbstbewirtschaftung durch
- Möglichkeit des Widerrufs einer Erwerbsbewilligung bei Nichterfüllung von Auflagen und Bedingungen (Art. 71 Abs. 1 und Art. 72 Abs. 1bis VE-BGBB)
- restriktivere Voraussetzungen für den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe durch eine AG oder eine GmbH (Art. 4 Abs. 2, Art. 9 Abs. 3, Art. 61 Abs. 1 und Art. 64 Abs. 1 lit. h VE-BGBB)
- Stärkung von Selbstbewirtschaftern gegenüber ...
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