Gewinnanspruch von Miterben gemäss BGBB / Zweckentfremdung
Gewinnanspruch von Miterben gemäss BGBB / Zweckentfremdung
Gewinnanspruch von Miterben gemäss BGBB / Zweckentfremdung
Mit einer Vereinbarung vom 29. September 2000 «Abtretung statt Teilung» traten C., D. und A. ihre Anteile am Nachlass von E. an B. ab, sodass B. zum Alleineigentümer des bäuerlichen Familienbetriebs wurde. Zu diesem Betrieb gehören die Parzelle Nr. 1, auf dem das Bauernhaus der Familie steht, sowie drei weitere Parzellen (Nr. 2–4). In der Abtretungsurkunde war ein Gesamtpreis von CHF 102 308 vorgesehen, was fünf Sechsteln des Ertragswerts der vier abgetretenen Liegenschaften entsprach. Ausserdem wurde vereinbart, dass die drei Abtretenden in dem Masse, in dem die Immobilien auf der Grundlage einer unter ihrem Verkehrswert liegenden Schätzung zugeteilt wurden, Anspruch auf einen Anteil am erzielten Gewinn im Verhältnis zu ihrem Erbteil hätten, wenn alle oder ein Teil der Liegenschaften innert 25 Jahren veräussert würden.
Im Dezember 2016 erhob A. Klage gegen B. und verlangte, B. sei zur Zahlung eines im Verfahren noch zu bestimmenden Betrags, mindestens aber von CHF 262 000 zu verpflichten. Dies mit der Begründung, die Bedingungen für einen Gewinnbeteiligungsanspruch hätten sich verwirklicht, da B. nicht mehr im Bauernhaus wohne und die Wohnung im ersten...
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