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Bundesrat und Parlament empfehlen die Justiz-Initiative zur Ablehnung

Bundesrat und Parlament empfehlen die Justiz-Initiative zur Ablehnung

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Prozessrechtliche Fragen

Bundesrat und Parlament empfehlen die Justiz-Initiative zur Ablehnung

Am 28. November 2021 kommt die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» zur Abstimmung. Bundesrichterinnen und -richter sollen in Zukunft unabhängiger von politischen Parteien sein. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass Richterinnen und Richter mittels Losentscheids bestimmt werden und sich keiner Wiederwahl mehr stellen müssen. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Dies im Wesentlichen aus den folgenden Gründen: 

  • Bundesrichterinnen und Bundesrichter werde heute durch das Parlament gewählt. Diese demokratische Legitimation würde durch das Losverfahren geschwächt.
  • Gewählt würde der oder die vom Los Begünstigte, was nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit der besten Eignung ist.
  • Im heutigen Wahlverfahren wird traditionsgemäss Rücksicht auf die Wählerstärke der Parteien genommen. Das Parlament kann zudem weitere Kriterien wie Geschlecht, Alter oder regionale Herkunft berücksichtigen. Damit gewährleistet das gegenwärtige Wahlsystem, dass die Richtergremien aus gesellschaftspolitischer Sicht transparent und ausgewogen
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iusNet ErbR 26.10.2021

 

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