Der Anspruch des nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung des Erbscheins: unglücklicher Klärungsversuch des Bundesgerichts
Der Anspruch des nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung des Erbscheins: unglücklicher Klärungsversuch des Bundesgerichts
Der Anspruch des nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung des Erbscheins: unglücklicher Klärungsversuch des Bundesgerichts
1. Die rechtlichen Implikationen des Sachverhalts
Etwas mehr als sechs Jahre nach dem Ableben des Erblassers und nach dreimaliger Neuausstellung des Erbscheins hat sich auch das Bundesgericht noch mit dem Anspruch auf dessen Ausstellung sowie dem Inhalt dieses behördlichen Dokuments befassen müssen. Als nicht ganz so unglücklich wie das kantonale «Handling» des Falles, aber dennoch als nicht optimal lässt sich auch die Sachverhaltsdarstellung des Bundesgerichtsurteils bezeichnen, da sie den interessierenden Inhalt der letztwilligen Verfügung nicht wiedergibt. Dennoch ist den verschiedenen Erwägungen zu entnehmen, dass der Erblasser die Nutzniessung i.S.v. Art. 473 ZGB am gesamten Nachlass angeordnet hatte,1 was deshalb von Interesse ist, weil die beiden Töchter – auf deren vom Bundesgericht infrage gestelltes Rechtsschutzinteresse aufgrund Abweisung der Beschwerde nicht mehr einzugehen war – gestützt darauf die nachfolgend aufzugreifenden Fragen aufwerfen.
2. Das Recht des nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung des Erbscheins
Der mit der Nutzniessung am gesamten Nachlass bedachte Ehegatte hat keine Erbenstellung, sondern ist blosser Vermächtnisnehmer....
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