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Unternehmen in der Erbteilung

Unternehmen in der Erbteilung

Einmann-AG des Erblassers in der Erbteilung: Zuteilung von Aktien/Ausgleichung eines allfälligen Mehrwerts; Ausgleichung «indirekter Zuwendungen»

Rechtsprechung
Unternehmen in der Erbteilung
Erbrechtliche Klagen
Die Vorinstanz war in objektivierter Auslegung eines Erbvertrags, in welchem sich die Parteien u.a. auf eine kapitalmässig gleiche Beteiligung der Kinder an der Einmann-AG des Erblassers geeinigt hatten, zum Schluss gelangt, dass die Parteien keinen Verzicht auf die Ausgleichung eines allfälligen Mehrwerts der Stimmrechtsaktien vereinbart hatten. Ein solcher Verzicht sei auch nicht vom Erblasser angeordnet worden. Die dagegen erhobene Beschwerde weist das Bundesgericht ab. Dass der Erblasser für Begünstigungen an Erben den Weg über die von ihm beherrschte AG wählte, steht der (grundsätzlichen) Ausgleichungspflicht vorliegend nicht im Weg. Es besteht kein Grund, den gesetzlich verankerten Gleichbehandlungsgedanken wegen der rechtlichen Selbständigkeit der AG zurückzustellen. Im Fokus steht dabei nicht der Missbrauch, sondern die Tatsache, dass der Erblasser seinen Nachkommen einen geldwerten Vorteil unentgeltlich zukommen lässt und damit auch sein eigenes Vermögen schmälert.
iusNet ErbR 21.02.2023

Verbesserungen der Position der pflichtteilsberechtigten Miterbinnen und Miterben im Zuge der geplanten Revision der Unternehmensnachfolge (Art. 522a E-ZGB)

Kommentierung
Unternehmen in der Erbteilung
Die im Zuge der Revision der Unternehmensnachfolge im Erbrecht geplanten Massnahmen sind unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der Erben nicht unproblematisch. Daher strebt der Bundesrat mit Art. 522a E-ZGB an, die Pflichtteilsansprüche der Erben zu schützen und zugleich die Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen in der Hand derselben Inhaberschaft zu vereinen. Insoweit als mit Art. 522a E-ZGB die weit zurückreichende Rechtsprechung des Bundesgerichts kodifiziert wird, dass der Pflichtteil aus leicht verwertbaren Vermögensgegenständen zu bestehen hat, ist die neue Regelung zu begrüssen. Sie widerspricht allerdings der mit der Erbrechtsreform angestrebten Erhöhung der Verfügungsfreiheit, indem pflichtteilsgeschützte Erben ggf. den Willen des Erblassers rückgängig machen können. Zudem fragt sich, ob der Schutz der Pflichtteilserben nicht mit anderen Mitteln besser zu erreichen wäre.
Büsra Beceren
iusNet ErbR 30.08.2022

Schulthess Forum FokusWebinar Unternehmenserbrecht II: Bewertung und Finanzierung

Veranstaltungen
Unterschied zwischen Wert und Preis? Die Frage nach dem Wert eines Unternehmens ist grundsätzlich komplex und bei Erbschaften und Nachlassregelungen innerhalb der Familie neben finanziellen oft mit emotionalen Aspekten belegt. Umso wichtiger ist eine transparente, sachgerechte Wertanalyse, die von allen Beteiligten nachvollzogen werden kann. Am Schulthess Forum Unternehmenserbrecht erfahren Sie anhand von Praxisfällen, wie Sie bestmöglich beraten.

Schulthess Forum FokusWebinare Unternehmenserbrecht I (17. Juni 2021), II (23. Juni 2021) und III (1. Juli 2021)

Veranstaltungen
Die Schweizer Unternehmenslandschaft ist geprägt von kleinen und mittelgrossen Unternehmen, die häufig in den Händen einer einzelnen Familie gehalten und von dieser geführt werden. Früher oder später stellt sich die Frage, wer das Unternehmen übernehmen und weiterführen soll. Die Schulthess Forum FokusWebinare greifen Themen rund um die Nachfolge- und Erbschaftsplanung auf und bieten praktische Lösungsansätze.

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