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IPRG-Revision (Erbrecht): Botschaft und Entwurf liegen vor

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Neue Regeln für grenzüberschreitende Erbfälle – Parlament verschabschiedet IPRG-Revision

- aktualisiert - 
An seiner Sitzung vom 13. März 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf für eine Revision des internationalen Erbrechts. Hauptziel der Revision ist eine teilweise Harmonisierung der Bestimmungen des IPRG (6. Kapitel, Art. 86–96) mit der Europäischen Erbrechtsverordnung. Das Parlament hat nun die Revision in der Schlussabstimmung vom 22. Dezember 2023 beschlossen. Dieser Beitrag erläutert kurz, welche Änderungen die Referendumsvorlage im Vergleich zum Entwurf erfahren hat.
iusNet ErbR 30.06.2020

IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen

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IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen

Die EU hat mit der Europäischen Erbrechtsverordnung für eine Vereinheitlichung des auf grenzüberschreitende Erbfälle anwendbaren Rechts in ihrem Rechtsraum gesorgt. Der Bundesrat schlägt nun eine teilweise Harmonisierung der Erbrechtsbestimmungen des IPRG mit dieser Verordnung vor. Gleichzeitig soll die Revision bestehende Unklarheiten ausräumen und allfälligem Neuerungsbedarf Rechnung tragen.
iusNet ER 19.12.2018