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Prozessrechtliche Fragen

Prozessrechtliche Fragen

Schulthess Forum Erbrecht Aktuell 2021

Agenda
Jeudi 18 novembre 2021 - 13:00 - 14:30
Am Schulthess Forum Erbrecht Aktuell vermitteln die beiden Expertinnen einen Überblick über die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts. Sie zeigen auf, welche Fragen geklärt werden, wo die neuen Entscheide in der Praxis zu Handlungsbedarf führen und inwiefern weiterhin Klärungsbedarf seitens des Bundesgerichts besteht.

Gültigkeit einer Klagebewilligung mit nicht bezifferten Rechtsbegehren

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Dass es dem Kläger im Rahmen seiner Erbteilungsklage mit Herabsetzungsbegehren an den für eine Bezifferung seiner Begehren nötigen Informationen insb. bezüglich des in den Nachlass zurückzuführenden Betrags fehlte, anerkannte die Beklagte implizite, indem sie bei der Eintretensfrage auf Gutachten verweist, die hierfür einzuholen wären. Zumindest im konkreten Zusammenhang stellt die Angabe, dass der Streitwert über CHF 100 000 liege, im Teil «Eintreten» des Schlichtungsgesuchs einen ausreichenden provisorischen Streitwert dar, weshalb die Klagebewilligung ohne Bezifferung der Begehren gültig ist.
iusNet ErbR 21.07.2021

Sicherheit für die Parteientschädigung (cautio judicatum solvi)

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Beim Entscheid über die Leistung von Sicherheit für die Parteikosten handelt es sich um einen Zwischenentscheid. Die Verweigerung der der Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Parteikosten, die der beklagten Partei einen gesetzlich vorgesehenen Schutz vorenthält, ist geeignet, einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil zu verursachen. Wird die Sicherheitsleistung verlangt, weil die klagende bzw. widerklagende Partei Prozesskosten aus einem früheren Verfahren schuldet, setzt dies voraus, dass das frühere Verfahren abgeschlossen, d.h. der Entscheid endgültig und vollstreckbar und der Betrag fällig ist.
iusNet ErbR 04.06.2021

Postulationsfähigkeit des Anwalts / Vertretungsverbot: Zuständigkeit

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht stellt klar, dass der Entscheid über die Postulationsfähigkeit des Anwalts während hängigen Verfahrens in die Kategorie der Entscheidungen i.Z.m. der Prozessleitung und den Prozessvoraussetzungen fällt. Es handelt sich damit um eine Frage, die von der ZPO abschliessend geregelt ist. Der Vorrang des Bundesrechts verbietet es den Kantonen daher, die Zuständigkeit einer anderen Behörde als dem mit der Hauptsache befassten Gericht zuzuweisen.
iusNet ErbR 04.06.2021

Rechtswirksamkeit einer antizipierten Prozessabstandskerklärung

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Die Praxis lässt eine Ausnahme vom Grundsatz zu, dass sich die Erbteilungsklage gegen alle Erben zu richten hat, wenn ein Erbe erklärt, sich dem Urteil zu unterziehen, wie auch immer es ausfällt. Diese Erklärung ist an keine Formvorschriften gebunden und, da das Schlichtungsgesuch die Rechtshängigkeit begründet, bereits in diesem Verfahrensabschnitt zulässig. Sie kann wegen Irrtums angefochten werden, wobei eine auf Hoffnung gründende spekulative Erwartung wie die Annahme, es würden in einem Erbteilungsprozess keine Forderungen gestellt, keine objektiv wesentliche Grundlage i.S. von Art. 23 OR ist.
iusNet ErbR 17.05.2021

Versterben des Beklagten während hängigem Verfahren

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Stirbt die beklagte Partei während des hängigen Verfahrens, so treten die nicht ausschlagenden Erben als einfache Streitgenossen in den hängigen Prozess ein. Der Parteiwechsel ist ohne Zustimmung der Parteien möglich, da er aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift erfolgt. Einem Vorgehen nur mehr gegen einzelne der einfachen Streitgenossen steht das materielle Recht nicht entgegen, doch liegt diesfalls wiederum ein Parteiwechsel vor, der mangels ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift die Zustimmung aller Parteien voraussetzt.
iusNet ErbR 07.04.2021

Schweizerische Tagung für Zivilverfahrensrecht: Zehn Jahre ZPO - Zwischenstand und Perspektive

Agenda
Videokonferenzen, Parteigutachten und der Aufschub der Vollstreckbarkeit beschreiben einige der aktuellen Probleme, die sich im zehnten Anwendungsjahr der schweizerischen Zivilprozessordnung stellen. Die Anforderungen des Bundesgerichts an die Rechtsschriften, Rechtsbegehren und die Prozessführung überhaupt werfen die Frage auf, ob der schweizerische Zivilprozess formalistisch gehandhabt wird und welche Spielräume die ZPO lässt. Solche und weitere Fragen werden anhand der Referate ausgewiesener Experten diskutiert und dabei das laufende Gesetzgebungsverfahren für eine Revision der ZPO im Blick behalten.

Rechtskraft des eine Ungültigkeitsklage abweisenden Urteils trotz hängiger Beschwerde an das Bundesgericht?

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Ein Gestaltungsurteil i.S.v. Art. 103 Abs. 2 lit. a BGG liegt gemäss Obergericht nur vor, wenn mit dem angefochtenen Entscheid die geltende Rechtslage verändert wurde. Nur dann sei die aufschiebende Wirkung von Gesetzes wegen nötig, um unsinnige Resultate zu vermeiden. Bei Abweisung einer Gestaltungsklage ändert sich die Rechtslage nicht. Die Abweisung der Ungültigkeitsklage erwies sich damit trotz vor Bundesgericht hängigem Beschwerdeverfahren als rechtskräftig und das Gesuch des Berufungsklägers um Ausstellung eines Erbscheins wurde gutgeheissen.
iusNet ErbR 22.02.2021

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